Neue Kirchenvorstände werden gewählt
Am 26. April 2015 werden in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) neue Kirchenvorstände gewählt. Indem Sie wählen gehen, entscheiden Sie mit über das Gremium, das gemeinsam mit Ihrem Pfarrer für die nächsten sechs Jahre die Leitung der Gemeinde wahrnimmt.
Das Amt der Kirchenvorsteherin oder des Kirchenvorstehers ist ein verantwortungsvolles Amt. Der Kirchenvorstand entscheidet in geistlichen und rechtlichen Fragen, sorgt für die Gottesdienste, ist für die Finanzen zuständig und beschließt über alle Personalangelegenheiten. Wählen Sie geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für diese Aufgaben!
Wir bitten Sie: Gehen Sie zur Wahl und entscheiden Sie mit, wer in Ihrer Gemeinde zum Kirchenvorstand gehört. Sie zeigen mit Ihrer Stimme, dass Sie hinter Ihren gewählten Vertretern stehen.
Wer darf wählen?
Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten zur Gemeinde gehört, darf wählen. Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die im Wählerverzeichnis stehen.
Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft über die Speicherung ihrer Angaben im Wählerverzeichnis verlangen. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Wahlvorschlag stehen, am Wahltag 18 Jahre alt und bereit sind, die Verpflichtungen einer Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers zu übernehmen.
Nicht gewählt werden können z. B. Gemeindemitglieder, die in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinde stehen oder Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen von Gemeindemitgliedern, die kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand sind, sowie deren Kinder oder Gemeindemitglieder, denen ihr Amt als Kirchenvorstandsmitglied aberkannt wurde.
Wie wird gewählt?
Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie per Post Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Bringen Sie diese bitte zur Wahl mit. Im Wahllokal wird Ihnen dann der Stimmzettel ausgehändigt.
Wahllokale:
- Kirche Glauberg, von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- DGH Stockheim (Kirchsaal), von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kreuzen Sie bitte höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder im Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde zu wählen sind. Stimmzettel mit zu vielen angekreuzten Namen sind ungültig. In Glauberg und Stockheim treten jeweils 8 Kandidatinnen und Kandidaten an. In beiden Orten wird ein Kirchenvorstand gewählt, der aus jeweils 6 Personen bestehen wird. Kreuzen Sie daher bitte maximal 6 Namen an.
Möglichkeit der Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bei Ihrem Kirchenvorstand bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich einen Briefwahlschein beantragen. Sie bekommen ihn zusammen mit Ihrem Stimmzettel zugesandt. Dieser muss spätestens bis zum Ende der offiziellen Wahlzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in Glauberg
- Sascha Feuring
- Monika Hübner
- Erich Kempel
- Daniel Kraft
- Friedel Nickel
- Philipp Schmidt
- Volker Ullrich
- Anja Winter
Die Kandidatinnen und Kandidaten in Stockheim:
- Birgit Döring
- Bianca Götz-Roßmanith
- Andreas Kunz
- Gerhard Margraf
- Elke Müller
- Dieter Nadt
- Maria Roos
- Katrin Zippel
Im Gemeindebrief März-Mai 2015 stellen sich alle Kandidatinnen und Kandidaten genauer vor.
Jugenddelegierte
Als Jugenddelegierte wurden von der Gemeindeversammlung bereits gewählt:
- Maximilian Aßmann
- Alexander Klös
Diese Jugendlichen sind zunächst als beratende Mitglieder im Kirchenvorstand. Mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs werden diese automatisch zu vollen Mitgliedern der Kirchenvorstände.
Wir gratulieren zur Wahl und wünschen den beiden alles Gute und Gottes Segen für diese Aufgabe!